BGH XII ZB 268/10 Leitsatzentscheidung Vergütung

FamFG § 158
a) Ist der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren für mehrere Kin-der bestellt, so erhält er für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pau-schalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG.

b) Für die Entstehung des Vergütungsanspruches des Verfahrensbeistands nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und Satz 3 FamFG genügt es, wenn der Verfah-rensbeistand in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist.

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