FamFG § 158 Abs. 7
Mit den Fallpauschalen des § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistands abgegolten. Dies gilt auch bei im Einzellfall erheblichen Fahrtkosten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 – XII ZB 667/12 – zur Veröffentlichung bestimmt; Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 187, 40, 49, f. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 32 f.).
Weiterlesen: BGH XII ZB 612/12 Fallpauschale Verfahrensbeistand deckt alle Kosten