Eltern können das Jugendamt zur Ausübung der elterlichen Sorge bevollmächtigen. Kommen sie ihrer Verpflichtung zu Kooperation und Kommunikation mit diesem jedoch nicht nach, drohen bei Gefährdung des Kindeswohls gerichtliche Maßnahmen. Das OLG Bremen hat entschieden, dass in solchen Fällen auch ein Sorgerechtsentzug gerechtfertigt sein kann und die Beschwerde eines Vaters zurückgewiesen.
Beschluss lesen: OLG Bremen UF 134/17 Sorgerechtsentzug – Unzureichende Kooperation mit dem Jugendamt