§ 1628 I BGB
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass auch bei einem schon einwilligungsfähigen Kind (fast 16 J.) es bei einer Corona-Schutzimpfung einen Konsens der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern braucht. Fehlt es an der diesbezüglichen Einigung, ist nach OLG Frankfurt die Entscheidungsbefugnis hierzu demjenigen Elternteil zu übertragen, durch den die Impfung befürwortet wird, bei einer Empfehlung durch die STIKO.
OLG Ffm 6 UF 120/21 Entscheidung zur Durchführung von Corona-Impfung bei 16-jährigem Kind