Beschluss vom 29.01.2025:
OLG Frankfurt a.M. kippt Sorgerechtseingriff. Kinder kehren zurück in den mütterlichen Haushalt. Maßnahmen nach dem Kinderschutz dienen gerade nicht der Sanktionierung eines Elternteiles. Insofern wird die diesbezügliche Rechtsprechung des BGH und des BVerfG fortgesetzt.
Urteil lesen: OLG Frankfurt 1 UF 186/24